AGB: Werbepartner

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tätigkeit als Werbepartner

§ 1 Geltungsbereich

(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Werbepartner-AGB“) regeln die Bereitstellung internetgestützter Dienste (im Folgenden „Dienste“) durch den Feldschmiede Texti- & Versandhandel, Dario Hofschneider, Helaweg 11, 69126 Heidelberg (im Folgenden „Feldschmiede“) für Vertriebspartner (im Folgenden „Werbepartner“).

(2)   Diese Werbepartner-AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3)   Mit der Nutzung der Dienste erklärt sich der Werbepartner mit den Regelungen dieser Werbepartner-AGB einverstanden und erklärt ausdrücklich Unternehmer iSd § 14 BGB zu sein.

§ 2 Beschreibung der Dienste


(1)   Feldschmiede produziert und kauft Waren und Dienstleistungen (im Folgenden „Produkte“) von Herstellern und Dienstleistern (im Folgenden „Anbieter“) ein und verkauft diese über seinen Online-Shop an Endkunden (im Folgenden „Kunden“).

(2)   Die Werbepartner erlangen über die Dienste, insbesondere den von Feldschmiede betriebenen Online-Shop (im Folgenden „Shop“) die Möglichkeit die Produkte im Wege des Werbepartner-Marketings zu bewerben (im Folgenden „Werbepartner-Programm“). Im Shop wird das jeweilige Produkt beschrieben und die erfolgsabhängige Umsatzbeteiligung (im Folgenden „Provision“) angegeben.

(3)   Anbieter erstellen für die Vermarktung ihrer Produkte über Werbepartner-Programme Werbemitteln wie z.B. Bannern, Produktdaten, Text-Links, E-Mails und Videos (im Folgenden „Werbemittel“). Diese Werbemittel werden registrierten Werbepartners zur Verfügung gestellt, damit diese auf einer von ihnen betriebenen Homepage bzw. Website, in einer E-Mail oder einem eigenen Blog (im Folgenden „Werbefläche“) eingebunden werden können. Feldschmiede ist nicht verpflichtet, die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Werbemittel auf ihre Zulässigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen.

(4)   Klickt ein Dritter, z.B. ein Verbraucher, auf ein Werbemittel und kommt es im Folgenden dadurch zu einem Geschäftsabschluss, erhält der Werbepartner von Feldschmiede für die erfolgreiche Vermittlung von Kunden die Provision. Geschäftsabschlüsse in diesem Sinne sind Handlungen, die einen Anspruch auf die Provision begründen. Ein Geschäftsabschluss kann neben dem Kauf von Produkten bei Feldschmiede (Sale) auch ein Klick oder View eines Werbemittels, oder die Registrierung auf einer Website, das Bestellen eines Newsletters (Lead), das Versenden einer E-Mail oder ähnliches sein. Was ein vergütungsfähiger Geschäftsabschluss ist kann sich ergänzend aus der Produktbeschreibung im Shop ergeben. Es ist möglich, auch Kombinationen aus Klick, View, Lead und/oder Sale zu vergüten.

(5)   Feldschmiede überwacht und protokolliert die Geschäftsabschlüsse (im Folgenden „Tracking“), stellt dem Werbepartner eine Übersicht darüber zur Verfügung und rechnet diese ab. Das Tracking der Feldschmiede ist allein maßgeblich für die Frage, ob ein Geschäftsabschluss vermittelt worden ist und ist die Grundlage der sich daraus ergebenden Berechnung der Vergütung nach § 7.

(6)   Feldschmiede trägt dafür Sorge, dass die Daten der zur Verfügung gestellten Anwendungen aktuell, vollständig und richtig sind.

(7)   Feldschmiede ist bestrebt, das Werbepartner-Programm kontinuierlich weiter zu entwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung können einzelne Anwendungen durch Feldschmiede verbessert, erweitert oder verändert werden. Dies kann beinhalten, dass Funktionalitäten oder andere Teile des Dienstes teilweise oder komplett eingestellt werden, soweit dies nur zu einer unwesentlichen Umgestaltung der Gesamtleistungen der Feldschmiede führt. Das Recht zur Leistungsänderung besteht insbesondere, wenn diese Änderung branchenüblich ist oder durch Änderung der Gesetzeslage oder aufgrund der Rechtsprechung eine Verpflichtung besteht.

(8)   Durch die Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es kurzzeitig vorkommen, dass einzelne Funktionen nicht zur Verfügung stehen, weil sie gewartet oder verbessert werden. Feldschmiede wird Störungen oder Ausfälle unverzüglich beheben, soweit dies tatsächlich möglich und insbesondere aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen zumutbar ist und die Beeinträchtigungen nicht nur unwesentlich sind.

(9)   Zur Nutzung der Dienste, des Werbepartner-Programms und der Anwendungen ist es erforderlich, dass der Werbepartner bestimmte technische Systeme, wie Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter einsetzt. Feldschmiede stellt derartige Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen nicht zur Verfügung und übernimmt weder die dadurch entstehenden Kosten noch eine Haftung für Leistungen Dritter.

§ 3 Registrierung als Werbepartner

(1)   Zur Teilnahme am Werbepartner-Programm muss sich der Werbepartner auf der nachfolgenden Website registrieren: https://www.affiliatly.com/af-108788/Werbepartner.panel?mode=register.

(2)   Registrieren können sich juristische oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Jeder Werbepartner muss zudem über ein Bankkonto verfügen. Feldschmiede behält sich vor, die angegebenen Personalien des Werbepartners zu prüfen.

(3)   Mit dem vollständigen Ausfüllen des Registrierungsformulars und dem Akzeptieren dieser Werbepartner-AGB gibt der Werbepartner ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Teilnahme am Werbepartner-Programm mit dem Inhalt dieser Werbepartner-AGB ab.

(4)   Nimmt Feldschmiede das Angebot an, erhält der Werbepartner eine Bestätigungs-E-Mail. Feldschmiede behält sich vor, die Annahme des Angebotes ohne Angabe von Gründen abzulehnen; in diesem Fall werden die mit dem Registrierungsformular übermittelten Daten unverzüglich gelöscht.

(5)   Auf dem über die öffentlichen Seiten von Feldschmiede einsehbaren Shop www.feld-schmiede.com erhält der Werbepartner eine Übersicht über die angebotenen Produkte, die durch das Werbepartner-Programm vermarktet werden können. Im Bereich für registrierte Mitglieder können sämtliche persönliche Angaben und Informationen überprüft, geändert und die Teilnahme am Werbepartner-Programm insgesamt beendet werden.

(6)   Die Registrierung beim Werbepartner-Programm ist nicht auf Dritte übertragbar.

§ 4 Teilnahme an dem Werbepartner-Programm

(1)   Mit der Einbindung des Werbemittels akzeptiert der Werbepartner etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen, die bei der Einbindung angezeigt werden. Diese werden dann Bestandteil des Vertrags mit der Feldschmiede und ergänzen diese Werbepartner-AGB.

(2)   Feldschmiede steht es frei, den Werbepartner zur Einbindung eines Werbemittels zuzulassen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht; ebenso wenig können Ansprüche aus einer Nichtzulassung hergeleitet werden.

(3)   Ist der Werbepartner Betreiber eines Netzwerks mit Sub-Werbepartners, garantiert er mit seiner Registrierung, diese Werbepartner-AGB gegenüber seinen Sub-Werbepartnerszu kommunizieren und deren Einhaltung zu überwachen und durchzusetzen. Er haftet für das Verhalten seiner Sub-Werbepartners.

(4)   Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es dem Werbepartner nicht gestattet, mit einzelnen Anbietern des Werbepartner-Programms unter Umgehung von Feldschmiede, direkt oder indirekt Verträge über die vertragsgegenständlichen Leistungen abzuschließen, bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen.

(5)   Die Teilnahme am Werbepartner-Programm ist für den Werbepartner kostenlos.

§ 5 Pflichten des Werbepartners


(1)   Bei der Registrierung
a) Der Werbepartner garantiert, die bei der Registrierung angeforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten sich die beim Registrierungsvorgang angegebenen Daten nach der Registrierung ändern, hat der Werbepartner die Daten in seinem Online-Profil bei Feldschmiede (nachfolgend „Account“) zu ändern.
b) Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet, Feldschmiede ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen bzw. der entsprechenden ausländischen Behörde erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der Kontaktinformationen mitzuteilen.
c) Der Werbepartner verpflichtet sich, die bei der Registrierung gewählten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Keinem Dritten darf die Nutzung des Bereichs für registrierte Mitglieder über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, hat der Werbepartner Feldschmiede unverzüglich schriftlich oder per Nachricht an info@feld-schmiede.com zu informieren.

(2)   Bei der Anzeige der Werbung auf der Werbefläche
a) Der Werbepartner muss die erforderlichen Rechte an und/oder für die Vermarktung der Werbefläche besitzen.
b) Die bei der Registrierung bzw. bei der Einbindung des Werbemittels angegebene Werbefläche muss der tatsächlich verwendeten Werbefläche entsprechen.
c) Mit der Bewerbung bei einem Partnerprogramm und der Einbindung der entsprechenden Werbemittel auf der Werbefläche garantiert der Werbepartner, dass diese, und die Werbetätigkeiten insgesamt.
(i)    keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder
(ii)   nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen und
(iii)  nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen

(3)   Technische Eingriffe in die Dienste und das Werbepartner-Programm Der Werbepartner verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf die Dienste und das Werbepartner-Programm zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen der Dienste zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute Force Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die die Dienste, das Werbepartner-Programm oder einzelne Beteiligte des Werbepartner-Programms schädigen können.

(4)   Bei der Versendung von E-Mails, die Werbung von Anbietern enthält, ist das Verbot der Zusendung unerwünschter Werbung („Spam“) zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist untersagt. Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger einzuholen und auf Anforderung von Feldschmiede schriftlich nachzuweisen.

§ 6 Missbrauch

(1)   Jegliche Formen des Missbrauchs, d.h. Maßnahmen, die der Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel dienen, die gegen geltendes Recht oder diese Werbepartner-AGB verstoßen, sind untersagt.

(2)   Dem Werbepartner ist es insbesondere untersagt Versuche zu unternehmen die Provision dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch ihn beauftragte Dritte Bestellungen vornehmen oder solche vortäuschen. Insbesondere die nachfolgenden Praktiken stellen einen Missbrauch dar:
a) Vortäuschung von Geschäftsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellung von Produkten oder Online-Registrierungen;
b) Verwendung von Werbeformen, die zwar Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe angezeigt wird; oder
c) Verwendung von für den Anbieter oder Dritten rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa, in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Werbefläche ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters.

(3)   Jede Form des Missbrauchs führt zu einer sofortigen Sperre des Werbepartner-Kontos. Innerhalb eines Monats nach der Sperrung kann in Textform Widerspruch eingereicht werden, um den Sachverhalt zu klären. Kann der Sachverhalt nicht zu Gunsten des Werbepartners geklärt werden, wird Feldschmiede die Kündigung aussprechen. Im Fall der Kündigung richtet sich die Abwicklung des Vertrages nach § 8 dieser Werbepartner-AGB.

(4)   Für missbräuchlich herbeigeführte Geschäftsabschlüsse besteht kein Vergütungsanspruch des Werbepartners.

(5)   Der Werbepartner verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die §§ 6 (1) und (2) dieser Werbepartner-AGB eine jeweils von Feldschmiede nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt maximal das zum Zeitpunkt der Sperrung auf dem Werbepartner-Konto vorhandene und bestätigte Guthaben.

§ 7 Zahlung der Provision

(1)   Der Werbepartner erhält von der Feldschmiede eine Provision für jeden erfolgreichen Geschäftsabschluss.

(2)   Wie hoch die Vergütung im Einzelfall ist und für welche Art von Geschäftsabschlüssen diese gewährt wird, richtet sich nach den für das jeweilige Produkt gemachten Angaben und Konditionen im  Shop www.feld-schmiede.com. Die als Prozentwert angebende Provision bezieht sich auf den Bruttoverkaufswert des Produktes. 

(3)   Der Anspruch auf die Zahlung der Provision entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
a) durch die Werbetätigkeit des Werbepartners ist ein Geschäftsabschluss zu Stande gekommen,
b) der Geschäftsabschluss ist von Feldschmiede protokolliert („getrackt“) worden,
c) der Geschäftsabschluss ist durch die Feldschmiede bestätigt worden,
d) der Geschäftsabschluss ist nicht durch rechtsgestaltende Maßnahmen rückgängig gemacht worden (z.B. Widerruf, Rücktritt) und
e) es liegt kein Missbrauch im Sinne des § 6 dieser Werbepartner-AGB vor.

(4)   Feldschmiede wird in der Kalenderwoche, die auf die mit dem Werbepartner vereinbarte Abrechnungsperiode (wöchentlich, 2-wöchentlich oder monatlich) folgt, eine Abrechnung erstellen, die alle Geschäftsabschlüsse der letzten Abrechnungsperiode aufführt. Die Abrechnung wird dem Werbepartner über das für ihn eingerichtete Werbepartner-Konto bei Feldschmiede zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren, d.h. anstelle der Rechnungsstellung schreibt die Feldschmiede die jeweilige Provision dem Werbepartner-Konto gut. Das Guthaben auf dem Werbepartner-Konto wird nicht verzinst.

(5)   In der auf die Abrechnung folgenden Kalenderwoche erfolgt die Auszahlung des Erlöses an das vom Anbieter angegebene Bankkonto wobei eine Widerrufsreserve in Abzug gebracht wird. Die Widerrufsreserve dient dazu die Rückforderungsrisiken von Feldschmiede aufgrund von Widerrufen von Kunden abzusichern. Feldschmiede wird über die Widerrufsreserve eine gesonderte Abrechnung erstellen. Die Höhe der Standard-Widerrufsreserve ist abhängig von der Anzahl der vermittelten Geschäftsabschlüsse im Abrechnungszeitraum. Bei bis zu drei Geschäftsabschlüssen beträgt die Reserve 50 %, bei vier bis zehn Geschäftsabschlüssen 20 % und bei mehr als zehn Geschäftsabschlüssen 10 % der errechneten Provision.

(6)   Abweichend von § 7 (5) ist Feldschmiede berechtigt, die Widerrufsreserve auf bis zu 100 % der Provision festzusetzen, sofern dies dem Werbepartner mindestens zehn Werktage vor der Abrechnung, welche die angepasste Widerrufsreserve enthält, mitgeteilt wird. Die Feldschmiede wird eine Anpassung nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung der berechtigten Belange von Feldschmiede vornehmen. Einen sachlichen Grund stellt insbesondere eine aufgrund der Produktart erfahrungsgemäß zu erwartende oder tatsächlich sich bereits abzeichnende überdurchschnittliche Widerrufs- bzw. Rücklastquote dar.

(7)   Die Widerrufsreserve wird jeweils acht Wochen nach dem Datum ihrer gesonderten Abrechnung ausgekehrt, sofern keine Verrechnung mit Gegenansprüchen der Feldschmiede erfolgt. Sofern Geschäftsabschlüsse per Lastschrift in einem Gesamtvolumen von mehr als EUR 10.000,00 vermittelt wurden, ist Feldschmiede berechtigt, eine Auszahlung im Hinblick auf das Lastschriftvolumen erst acht Wochen nach Übersendung der gesonderten Abrechnung vorzunehmen.

(8)   Eine Auszahlung der Provision erfolgt in jedem Fall erst, wenn eine Mindestanzahl von drei vermittelten Verkäufen an jeweils verschiedene Kunden stattgefunden hat und die Provision mindestens EUR 100,00 netto beträgt. Eine Auskehrung aller Provisionen des Werbepartners findet spätestens zwölf (12) Wochen nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen dem Werbepartner und der Feldschmiede statt.

(9)   Neben der Zahlung der Provision besteht kein weiterer Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten oder ähnlichem.

§ 8 Laufzeit und Kündigung


(1)  Der Vertrag über die Teilnahme am Werbepartner-Programm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Parteien können jederzeit in Textform kündigen.

(2)  Geschäftsabschlüsse, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung über die Werbefläche vermittelt wurden, werden nach Zugang der Kündigung unter Beachtung der Regelungen des § 7 abgewickelt. Das eventuell vorhandene Restguthaben wird dem Werbepartner mit der Beendigung des Vertrages gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 ausgezahlt. Beträgt das Guthaben zum Zeitpunkt des Vertragsendes EUR 15,00 oder weniger, findet keine Auszahlung statt.

(3)  Mit der Beendigung der Teilnahme am Werbepartner-Programm wird der mit der Registrierung gespeicherte Datensatz nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vollständig gelöscht.

(4)  Wurde dem Werbepartner aufgrund von Missbrauch gem. § 6 gekündigt, wird vom Guthaben die Vertragsstrafe gemäß § 6

(5) einbehalten. § 9 Beendigung der Teilnahme durch Feldschmiede aufgrund von Inaktivität; Verjährung
(1)  Sind dem Werbepartner-Konto über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach der Registrierung keine Provisionen gutgeschrieben worden, behält sich Feldschmiede vor, dieses zu schließen und die Registrierung zu löschen. Eine erneute Registrierung ist möglich.
(2)  Der Anspruch auf Auszahlung der Provisionen verjährt jeweils innerhalb von drei
(3) Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie dem Konto jeweils gutgeschrieben worden sind.

§ 10 Datenschutz


(1)   Der Schutz personenbezogener Daten ist für Feldschmiede von großer Bedeutung – gleichzeitig ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten eine unabdingbare Voraussetzung für die Bereitstellung der Dienste. Feldschmiede erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2)   Feldschmiede nutzt die Kontaktdaten auch, um im Zusammenhang mit der Teilnahme am Werbepartner-Programm mit dem Werbepartner per E-Mail in Kontakt zu treten.

(3)   Eine Verarbeitung und Nutzung der personenbezogener Daten des Werbepartners zu anderen als den in diesem § 10 genannten Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklich erteilten Einwilligung des Werbepartners oder einer gesetzlichen Bestimmung, die Feldschmiede diese Nutzung erlaubt.

(4)   Der Werbepartner kann über die üblichen Kontaktmöglichkeiten oder per Anfrage über info@feld-schmiede.com Auskunft über seine bei Feldschmiede gespeicherten Daten erhalten.

§ 11 Nutzungsrechte des Werbepartners

(1)   Die im Rahmen der Teilnahme am Werbepartner-Programm erlangten Informationen und Daten dürfen nur im Zusammenhang mit der Nutzung des Werbepartner-Programms verwendet werden. Dem Werbepartner ist jede Weitergabe an Dritte und jede Nutzung zu anderen Zwecken untersagt. Eine Ausnahme stellt die Weitergabe an Sub-Werbepartners dar. Auf § 4 (3) und § 12 (2) wird ausdrücklich verwiesen.

(2)   Die zur Verfügung gestellten Werbemittel und deren Quelltexte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Anbieters optisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet werden.

(3)   Die Dienste, das Werbepartner-Programm und seine Anwendungen sind nach urheberrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt.

(4)   Feldschmiede räumt dem Werbepartner das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Werbepartner-Programms zur Verfügung gestellten Werbemittel, Anwendungen sowie die darin enthaltenen Daten unter Beachtung der allgemeinen Gesetze ausschließlich im Rahmen der Teilnahme am Werbepartner-Programm zu nutzen. Mit Beendigung des Vertrages zwischen Feldschmiede und dem Werbepartner, ungeachtet des Grundes, erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte.

(5)   Weitere Nutzungsrechte werden dem Werbepartner nicht eingeräumt. Der Werbepartner ist, bis auf die Ausnahme der Weiterleitung für den konkreten Zwecke erforderlichen Daten an Sub-Werbepartners (Siehe §§ 11 (1), 4 (3) und 12 (2) dieser Werbepartner-AGB), nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellte Anwendung sowie die darin enthaltenen Daten ganz oder teilweise an Dritte weiterzuleiten oder Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen.

(6)   In jedem Fall ist es dem Werbepartner nicht gestattet Werbemittel oder die ihm zur Verfügung gestellten Anwendungen zu verändern oder sonst wie zu bearbeiten, in andere Werkformen zu übertragen oder zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes zu nutzen.

§ 12 Freistellung bei Vertragsverletzung

(1)    Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist für den Betrieb des Werbepartner-Programms von erheblicher Bedeutung. Neben der Kündigung behält sich Feldschmiede bei erheblichen Verstößen auch weitere rechtliche Schritte vor.

(2)    Verstößt der Werbepartner oder dessen Sub-Werbepartner gegen diese Bestimmungen und wird die Feldschmiede GmbH aufgrund dieser Vertragsverletzung von einem Dritten rechtlich in Anspruch genommen, ist die Feldschmiede GmbH berechtigt, vom Werbepartner auf erstes Anfordern die Zahlung sämtlicher Kosten und Aufwände zu verlangen, die die Feldschmiede GmbH aufgrund des Verstoßes entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatzzahlungen an Dritte zur Abwehr von Ansprüchen Dritter und sonstige Schäden.

§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkung


(1)   Feldschmiede ist für den Inhalt von Webseiten Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware der Anbieter oder Werbepartners beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder fehlerhaften Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.

(2)   Im Übrigen besteht – gleich aus welchem Rechtsgrunde – eine Haftung nur a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf).

(3)   Die Haftung nach § 13 (2) b) ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(4)   Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

§ 14 Änderung der Werbepartner-AGB


(1)   Feldschmiede behält sich vor, diese Werbepartner-AGB jederzeit zu ändern und / oder an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Über derartige Änderungen wird Feldschmiede den Werbepartner mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen.

(2)   Sofern der Werbepartner nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs gelten die Werbepartner-AGB zu den bisherigen Bedingungen fort; § 7 (1) bleibt unberührt. In der Änderungsmitteilung wird Feldschmiede den Anbieter auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.

§ 15 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

(1)   Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der Feldschmiede gemäß diesem Vertrag und Gesetz zustehenden Rechte kann sich Feldschmiede anderer Unternehmen und Dienstleister als Erfüllungsgehilfen bedienen.

(2)   Feldschmiede ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 4 (vier) Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1)   Der Werbepartner kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der Zustimmung von Feldschmiede auf Dritte übertragen.

(2)   Dieser Werbepartner-AGB begründen keine Gesellschaft mit Außenwirkung und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die jeweils andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder diese in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.

(3)   Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Feldschmiede und dem Werbepartner gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4)   Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder in Zusammenhang mit diesen, das Vertragsverhältnis zwischen Feldschmiede und dem Werbepartner regelnden Werbepartner-AGB ist Köln.

(5)   Soweit einzelne Klauseln dieser Werbepartner-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.